Zuschuss

Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)

Wenn Sie in Sachsen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte für nachhaltige Mobilität in Sachsen. Es geht vor allem um Maßnahmen, die den öffentlichen Personennahverkehr und die Mobilität in Städten verbessern. Gefördert werden zum Beispiel neue Mobilitätspunkte, bessere Verknüpfungen zwischen Verkehrsmitteln, digitale Verkehrssteuerung und Maßnahmen für mehr Attraktivität von ÖPNV und Radverkehr. Auch Studien, Konzepte und innovative Modellprojekte können gefördert werden.

Die Förderung kommt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und aus dem Just Transition Fund. Sie wird als Zuschuss vergeben. Die Höhe des Zuschusses liegt grundsätzlich bei 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für bestimmte Mobilitätskonzepte kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.

Es gibt eine Mindesthöhe für die förderfähigen Ausgaben von in der Regel 500.000 Euro. Davon ausgenommen sind einige Studien, Konzepte und Maßnahmen. Anträge sollen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche und kommunale Träger sowie für weitere Organisationen, die Mobilität und Verkehr in Sachsen verbessern wollen. Dazu gehören zum Beispiel Städte, Gemeinden, Landkreise, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde. Auch Hochschulen, Schieneninfrastrukturunternehmen und Bürgerbusvereine können je nach Mittelart antragsberechtigt sein. Für einen Teil der Mittel kommen auch Straßenbahnverkehrsunternehmen im Mitteldeutschen Revier infrage.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Straßenbau und Verkehr
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Die Maßnahme muss barrierefrei sein und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen.
    • Die Maßnahme muss in ein integriertes verkehrsträgerübergreifendes Entwicklungskonzept oder ein anderes geeignetes Konzept passen.
    • Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren muss die Klimaverträglichkeit nachgewiesen werden.
    • Gleichstellungspolitische Fragen müssen berücksichtigt werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Nachhaltige Mobilität
    • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Infrastruktur und digitale Verkehrssteuerung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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