Zuschuss

Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

Wenn Sie auf Ihrem Ackerland Blüh- oder Ackerrandstreifen anlegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Brandenburg fördert auf Ackerflächen bestimmte Strukturelemente, die der Natur helfen. Dazu gehören mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen. Für diese Flächen kann ein Zuschuss gezahlt werden. Die Förderung soll eine standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen unterstützen. Einjährige Blühstreifen werden nicht mehr gefördert.

Die Förderung gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Die Streifen müssen eine bestimmte Breite und Mindestgröße haben. Außerdem müssen festgelegte Blühmischungen verwendet werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt nach der Antragstellung und läuft mindestens fünf Jahre.

Der Antrag muss bis zum 31.12. des Jahres vor Beginn der Verpflichtung gestellt werden. Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft in Brandenburg. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg, die ihre Ackerflächen naturnäher bewirtschaften wollen. Sie richtet sich an Personen, die Blühstreifen oder Ackerrandstreifen anlegen und langfristig pflegen möchten. Wichtig ist, dass der Betrieb selbst bewirtschaftet wird. Auch Betriebe, die Flächen für mehr Artenvielfalt und Naturschutz aufwerten möchten, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.12. des Jahres vor Verpflichtungsbeginn
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Amt für Landwirtschaft in Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften
    • mehrjährige Blühstreifen oder Ackerrandstreifen
    • Streifenbreite zwischen 10 und 50 Metern
    • Mindestfläche von 0,3 Hektar
    • Verwendung festgelegter Blühmischungen
    • maximal 50 Prozent der Parzelle
    • Verpflichtungszeitraum mindestens 5 Jahre
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • einjährige Blühstreifen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anbieter der Förderung
    • Land Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Landwirtschaft
    • Umwelt- und Naturschutz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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