Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Betreuungsvereine mit einem Zuschuss. Die Förderung gilt für Querschnittsaufgaben, also für wichtige allgemeine Aufgaben rund um Betreuung und Vorsorge. Dazu gehören zum Beispiel Information, Beratung, Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie die Unterstützung von Bevollmächtigten. Auch Netzwerkarbeit, Fortbildungen und bestimmte Sachkosten können gefördert werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Personal- und Sachausgabenbedarf, der im Projektplan steht. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Förderung kann auch für weitere Aufgaben genutzt werden, etwa für Beratung von Betroffenen, Angehörigen und anderen Personen zu betreuungsrechtlichen Fragen. Außerdem sind Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde, Erfahrungsaustausch und Kosten für Fachliteratur genannt. Die Förderung ist an klare Voraussetzungen gebunden. Ein Projektplan muss zeigen, wie der Verein die Aufgaben im Förderjahr erfüllen will.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte Betreuungsvereine mit Sitz in Schleswig-Holstein. Sie passt für Vereine, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gewinnen, schulen und begleiten wollen. Auch Vereine, die Menschen zu Vorsorgevollmachten und anderen betreuungsrechtlichen Themen beraten, können profitieren. Wichtig ist, dass der Verein die nötigen fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Justiz und Gesundheit
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- anerkannter Betreuungsverein mit Sitz in Schleswig-Holstein
- Mitarbeit in einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft nach § 5 Landesbetreuungsgesetz
- mindestens eine hauptberuflich angestellte Vollzeit- oder Teilzeitkraft
- bei Bedarf weitere geeignete hauptberuflich angestellte Fachkräfte
- Projektplan nach den gültigen Leitlinien der Querschnittsarbeit
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Justiz und Gesundheit
- Thema der Förderung
- Förderung von Betreuungsvereinen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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