Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die das Demokratieverständnis stärken und für mehr Toleranz und Weltoffenheit sorgen. Es gibt Zuschüsse für Projekte und Vorhaben, die zu den Zielen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit passen. Dazu gehören auch lokale Partnerschaften für Demokratie in Landkreisen und kreisfreien Städten. Gefördert werden außerdem eine externe Koordinierungsstelle, die Kofinanzierung von Bundesprogrammen und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms. Für schnelle Reaktionen auf aktuelle Entwicklungen gibt es auch einen Interventionsfonds.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöhen und Bedingungen. Für lokale Partnerschaften für Demokratie sind bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, höchstens 50.000 Euro pro Landkreis oder kreisfreier Stadt. Für andere Projekte sind meist bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Projekte aus dem Interventionsfonds können bis zu 1.000 Euro erhalten.
Anträge müssen je nach Vorhaben zu unterschiedlichen Fristen eingereicht werden. Für weitere Maßnahmen gelten meist feste Termine im laufenden Jahr. Für Projekte aus dem Interventionsfonds muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Die Förderung ist an bestimmte inhaltliche und organisatorische Bedingungen geknüpft.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie für Personengesellschaften. Sie passt besonders für Träger, die Projekte zu Demokratie, Toleranz, Weltoffenheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt umsetzen wollen. Auch lokale Partnerschaften für Demokratie in Thüringen können profitieren. Wichtig ist, dass die Vorhaben in Thüringen durchgeführt werden und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gesichert ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für weitere Maßnahmen: bis spätestens 1.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr und bis zum 1.5. des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte
- Für Projekte aus dem Interventionsfonds: bis 4 Wochen vor Projektbeginn
- Für lokale Partnerschaften für Demokratie und die Kofinanzierung von durch Bundesprogramme geförderten Maßnahmen gelten die Antragsfristen des Bundes
- Ansprechpunkt
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Projekt stärkt demokratische Strukturen sowie Toleranz und Weltoffenheit
- Das Vorhaben wird auf Grundlage des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit durchgeführt
- Es findet mit mehrheitlicher Teilnahme der Thüringer Bevölkerung statt
- Die Zusammenarbeit mit den beauftragten Institutionen ist gesichert
- Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist gesichert
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Gesamtfinanzierung
- Keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den beauftragten Institutionen
- Keine Durchführung auf Grundlage des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Thema der Förderung
- Demokratie
- Toleranz
- Weltoffenheit
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.