Zuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Kauf von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden 25 Prozent der Anschaffungskosten. Pro Fahrzeug oder Anhänger sind höchstens 3.500 Euro möglich.

Die Förderung gilt nur für bestimmte, neue und serienmäßige Modelle. Die Fahrzeuge müssen für den gewerblichen Transport von Gütern gedacht sein. Sie müssen außerdem ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg haben. Private Nutzung und Personentransport sind ausgeschlossen.

Der Antrag wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Nach der Bewilligung kann das Fahrzeug gekauft werden. Danach müssen Rechnungen und weitere Nachweise eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere gewerbliche Antragstellende, die Güter mit dem Fahrrad transportieren möchten. Sie passt besonders für Betriebe aus Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können antragsberechtigt sein. Private Käufe für Alltag oder Personenverkehr werden nicht gefördert.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie
  • Ansprechpunkt
    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung
    • serienmäßig und fabrikneu
    • zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg
    • für den gewerblichen Transport von Gütern eingesetzt
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • private Nutzung
    • Personentransport
    • Vorhabenbeginn vor Bewilligung
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Thema der Förderung
    • Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.