Zuschuss

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

Wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Eltern beraten oder andere Angebote für Familien bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Einrichtungen und Maßnahmen für Familien mit einem Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Familienberatungsstellen, Familienbildungsangebote, Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten und Angebote von Familienzentren. Auch überregional tätige Familienverbände können Unterstützung bekommen. Die Förderung soll die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien stärken.

Die Förderung gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Je nach Angebot gelten unterschiedliche Regeln und Höchstbeträge. Für Familienbildungsangebote und Familienbegegnungen mit Bildungsangeboten gibt es feste Obergrenzen pro Teilnehmertag. Für Familienzentren und Familienverbände gelten eigene Förderregeln.

Der Antrag wird beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt. Für die verschiedenen Bereiche gibt es unterschiedliche Fristen im Jahr. Die Förderung ist an die im Landeshaushalt verfügbaren Mittel gebunden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Einrichtungen, Verbände und Vereine, die mit Familien arbeiten und Eltern beraten oder Familienangebote machen. Sie passt besonders für Familienberatungsstellen, Familienzentren, Familienbildungsstätten und Familienverbände. Auch Träger mit Sitz in Sachsen-Anhalt können in Frage kommen, wenn sie die Bedingungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • für überregional tätige Familienverbände: 1.8.
    • für Familienbildungsangebote: 30.9.
    • für Familienbegegnungsmaßnahmen und Familienzentren: 30.11.
  • Ansprechpunkt
    • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Tätigkeit überwiegend im Bereich Familienarbeit
    • landesweite und nachhaltige Erfüllung der Aufgabe
    • ordnungsgemäße Geschäftsführung
    • landesweit bedeutsame Familienbildungs- und Familienbegegnungsangebote
    • Durchführung oder Verantwortung durch eine pädagogische Fachkraft mit akademischem Abschluss
    • in Familienzentren durchgängige Beschäftigung einer pädagogischen Fachkraft mit 0,7 Vollbeschäftigteneinheiten und akademischem Abschluss
    • regelmäßiger Fachaustausch mit anderen Familienzentren auf Bundes- oder Landesebene
    • Konzept zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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