Zuschuss

Förderung von Familienberatungsstellen

Wenn Sie in Ihrer Beratungsstelle für Familien Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familienberatungsstellen mit einem Zuschuss. Gefördert werden vor allem die Beschäftigung von Fachkräften und Sekretariatskräften. Die Förderung gilt für verschiedene Beratungsstellen, zum Beispiel für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie für Ehe- und Lebensberatungsstellen. Auch integrierte Beratungsstellen und Stellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt können unterstützt werden. Außerdem können Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern gefördert werden.

Der Zuschuss wird jedes Jahr neu festgesetzt. Der Antrag muss bis zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr gestellt werden. Wenn eine Beratungsstelle neu eingerichtet werden soll, muss der Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Förderbeginn eingehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Einrichtungen, die eine Familienberatungsstelle betreiben oder neu aufbauen wollen. Sie richtet sich an Stellen, die Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien anbieten. Besonders passend ist sie für Einrichtungen, die Fachkräfte einstellen und ihre Beratungsarbeit ausbauen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr
    • bei Neugründung spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn
  • Ansprechpunkt
    • Landschaftsverband Rheinland
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • unentgeltliche Beratungsarbeit
    • Bestätigung des Jugendamtes über ein abgestimmtes Angebot im System der kommunalen Jugendhilfe
    • verbindliche Vernetzung und Kooperation mit mindestens 3 Einrichtungen aus mindestens 2 Bereichen
    • präventive Angebote zur Stärkung von Erziehungs- und Beziehungskompetenz sowie zur Früherkennung sozialer Probleme
    • Konzept zur Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und ehrenamtlichen Strukturen
    • je nach Schwerpunkt Berücksichtigung von Eltern vor, in oder nach Trennung und Scheidung oder von Alleinerziehenden
    • als freie Beratungsstelle ausreichende Zahl an Fachkräften und erforderliche Gesamtarbeitszeit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Familienberatungsstellen
    • Beschäftigung von Fachkräften und Sekretariatskräften

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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