Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Familienerholungsurlaube und Familienfreizeiten in Niedersachsen. Sie hilft dabei, die Kosten für Angebote für Familien zu senken. Gefördert werden Maßnahmen, die Erholung, Gesundheit und den Zusammenhalt in der Familie stärken. Auch Bildungs- und Betreuungsangebote können Teil der Förderung sein.
Es gibt zwei Arten von geförderten Angeboten: Familienerholungsurlaube und Familienfreizeiten. Familienerholungsurlaube sind meist Aufenthalte von 7 bis 14 Tagen in geeigneten Einrichtungen in Deutschland. Familienfreizeiten sind Gruppenangebote mit Bildungs- und Betreuungsanteilen und dauern höchstens 7 Übernachtungen. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt.
Anträge werden über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an Einkommensgrenzen und den Wohnsitz in Niedersachsen. Es gibt auch Vorgaben dazu, wo und wie die Angebote stattfinden müssen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen, die in Niedersachsen wohnen. Sie ist auch für Träger und Verbände interessant, die Familienerholungsurlaube oder Familienfreizeiten anbieten. Besonders passend ist sie, wenn Erholung, gemeinsame Zeit und familienbezogene Bildung im Mittelpunkt stehen. Auch Familien mit Angehörigen mit Behinderung oder Alleinerziehende können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Familien müssen in Niedersachsen wohnen
- Das Einkommen der Familien darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen
- Bei Familienerholungsurlauben: meist 7 bis 14 Tage in einer geeigneten Einrichtung in Deutschland
- Bei Familienfreizeiten: mindestens 3 teilnehmende Familien, höchstens 7 Übernachtungen
- Bildungs- und Betreuungsangebote müssen vorgesehen sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- hauptsächlich religiöse oder nicht familienbezogene Familienfreizeiten
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Familienerholungsurlaube
- Familienfreizeiten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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