Zuschuss

Förderung von Frauenberatungsstellen

Wenn Sie eine Beratungsstelle für Frauen eingerichtet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 11.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Frauenberatungsstellen mit einem Zuschuss. Unterstützt werden die Beratung und Begleitung von Frauen sowie die präventive Arbeit der Stellen. Die Förderung kann für Sachkosten, Personalkosten, Honorare und Unterbringungskosten genutzt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium legt dafür jedes Jahr einen Pauschalbetrag fest. Der Antrag muss bis zum 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.

Gefördert werden allgemeine Frauenberatungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen und Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Für die Förderung gelten bestimmte fachliche und organisatorische Anforderungen. Die Beratung muss freiwillig und kostenfrei sein und sich am Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ orientieren. Außerdem muss die Stelle mit anderen Beratungs- und Hilfsangeboten zusammenarbeiten können.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die eine Frauenberatungsstelle in Nordrhein-Westfalen betreiben. Besonders passend ist sie für gemeinnützige Organisationen und für bestimmte kirchliche oder öffentliche Träger bei spezialisierten Beratungsstellen. Wichtig ist, dass die Stelle fachlich gut aufgestellt ist und die nötigen personellen Voraussetzungen erfüllt. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen muss möglich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr
  • Ansprechpunkt
    • Landschaftsverband Rheinland
    • Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Betrieb einer Frauenberatungsstelle in Nordrhein-Westfalen
    • Anschluss an einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, den Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. oder den Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V.
    • Beratung nach den Regeln des fachlichen Könnens
    • Orientierung am Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“
    • freiwillige und kostenfreie Beratung
    • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen
    • mindestens 1,5 qualifizierte hauptberufliche Fachkräfte bei allgemeinen oder spezialisierten Beratungsstellen
    • Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt müssen in eine geförderte allgemeine Frauenberatungsstelle integriert sein oder eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vorlegen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Frauenberatungsstellen
    • Beratung und Begleitung von Frauen
    • Prävention

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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