Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenhäuser mit einem Zuschuss. Frauenhäuser können Geld für Personal und Sachausgaben bekommen. Die Förderung hilft dabei, Frauen und ihren Kindern Schutz vor Gewalt zu geben. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Der Antrag muss rechtzeitig beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden. Zuständig ist je nach Ort der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die ein Frauenhaus in Nordrhein-Westfalen betreiben. Das Frauenhaus soll von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern Zuflucht bieten. Es muss bestimmte fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Auch gemeinnützige und öffentliche Träger können antragsberechtigt sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 1.10. für das folgende Bewilligungsjahr
- bei Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn
- Ansprechpunkt
- zuständiger Landschaftsverband
- Landschaftsverband Rheinland
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Frauenhaus in Nordrhein-Westfalen
- Aufnahme von mindestens 8 Frauen mit ihren Kindern
- mindestens 2 Fachkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- davon eine Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin
- eine Erzieherin und eine weitere Mitarbeiterin müssen tätig sein
- Gesamtarbeitszeit der Fachkräfte zwischen dem Vierfachen und dem Fünffachen der geltenden tariflichen monatlichen Arbeitszeit
- mögliche Ausschlusskriterien
- Frauenhaus liegt nicht in Nordrhein-Westfalen
- weniger als 8 Plätze für Frauen mit ihren Kindern
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Frauenhäuser
- Schutz und Unterstützung für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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