Zuschuss

Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen (EFRE-Programmgebiete)

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Entwicklung von regionalem Wirtschaftswachstum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen fördert bestimmte Infrastrukturmaßnahmen mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es geht um hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur, zum Beispiel die Erschließung, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten. Auch die Anbindung an Verkehrsnetze kann gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Förderung soll die regionale Wirtschaftsstruktur stärken und wirtschaftliches Wachstum unterstützen. Sie gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür müssen die geplanten Maßnahmen zu den Vorgaben der Richtlinie passen. Außerdem müssen die Projekte bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Gemeinden und Gemeindeverbände sinnvoll, die Infrastrukturmaßnahmen umsetzen. Auch bestimmte juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht oder mit steuerbegünstigten Zwecken können infrage kommen. Sinnvoll ist die Förderung für Vorhaben, bei denen neue oder verbesserte Gewerbeflächen entstehen sollen. Wichtig ist, dass die Flächen später für wachsende und innovative kleine und mittlere Unternehmen genutzt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände.
    • Auch juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken oder ohne Gewinnerzielungsabsicht können antragsberechtigt sein.
    • Es muss ein Bedarf für die Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen nachgewiesen werden.
    • Auf den geförderten Flächen sollen wachsende und innovative kleine und mittlere Unternehmen angesiedelt werden.
    • Die Zuordnung zu den RIS3-Feldern muss belegt werden.
    • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
    • Bei einem Bruttoinvestitionsvolumen von mehr als 10 Millionen Euro ist eine Kosten-Nutzen-Analyse nötig.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Betreiberin oder Betreiber sowie Träger dürfen nicht rechtlich, wirtschaftlich oder personell mit den Nutzerinnen und Nutzern verflochten sein.
    • Die Förderung erfolgt außerhalb der GRW-Fördergebiete.
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
  • Thema der Förderung
    • Infrastruktur
    • Mobilität
    • Regionalförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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