Zuschuss

Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Integrationsagenturen, die Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden vor allem Integrationsfachkräfte sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren auf Regional- oder Landesebene. Auch bestimmte Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und Aufgaben der Integrationsagenturen können unterstützt werden.

Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss zusammen mit der Aufgabenplanung für das folgende Jahr eingereicht werden. Dafür gilt als Frist der 30.11. eines Jahres. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, die Integrationsagenturen betreiben oder aufbauen wollen. Sie richtet sich an Vorhaben, die die Integration, Teilhabe und Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund stärken. Besonders wichtig sind dabei Fachkräfte mit passender Qualifikation und guten Sprachkenntnissen. Die Arbeit soll sich an den Bedürfnissen vor Ort orientieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 30.11. für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Bezirksregierung Arnsberg
    • Kompetenzzentrum für Integration
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens vertretenen Verbände
    • Die Arbeit soll bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Migrationshintergrund fördern
    • Die Förderung soll Öffnungsprozesse und die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unterstützen
    • Die Arbeit soll systematisch und bedarfsorientiert im Lebensumfeld von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgen
    • Antidiskriminierungsarbeit soll enthalten sein
    • Integrationsfachkräfte sollen über eine passende Qualifikation verfügen
    • Integrationsfachkräfte sollen gute Kenntnisse in mindestens einer für die Arbeit vor Ort relevanten Sprache haben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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