Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Vorhaben in Thüringen. Es gibt Geld als Zuschuss für Projekte, Investitionen und bestimmte Arbeiten im Kultur- und Medienbereich. Auch Maßnahmen an kulturellen Einrichtungen können gefördert werden, zum Beispiel Bau, Sanierung oder bessere Ausstattung. Außerdem können Digitalisierungsarbeiten und die Anschaffung von Technik gefördert werden. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Förderung richtet sich an Vorhaben mit besonderer Bedeutung für Thüringen. Dazu zählen zum Beispiel Projekte mit überregionaler Wirkung, besondere künstlerische Qualität oder wichtige Beiträge zur kulturellen Infrastruktur. Auch Projekte von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen können dazugehören. Für Projekte der zeitgenössischen Kunst gibt es einen eigenen Anlaufpunkt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Künstlerinnen und Künstler, Kulturträger, gemeinnützige Organisationen und kulturelle Einrichtungen in Thüringen. Auch Kommunen und andere Träger nicht kommerzieller Kulturprojekte können profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben einen Bezug zu Thüringen hat und die örtliche Gebietskörperschaft es unterstützt. Die Förderung passt besonders gut für Projekte mit kulturellem, künstlerischem oder kulturgeschichtlichem Wert.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für Zuschüsse über 50.000 Euro: 31. März eines Jahres
- Für Zuschüsse bis 50.000 Euro: 15. Oktober eines Jahres
- Ansprechpunkt
- Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Für Projekte der zeitgenössischen Kunst: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder besonderer Projektbezug zu Thüringen
- erhebliches Landesinteresse
- überregionale Bedeutung oder Beispielhaftigkeit
- besondere Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität oder Authentizität
- kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum
- kulturelle Zwecke und Bedeutung für die kulturelle Infrastruktur
- Befürwortung durch die zuständige Gemeinde, Stadt oder den Landkreis
- mögliche Ausschlusskriterien
- vorwiegend gewerbliche Zwecke
- Karnevalsprojekte
- Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung
- Stadt- und Gemeindejubiläen sowie -feste
- Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
- Kunst im öffentlichen Raum
- Anträge ohne örtlichen Bezug
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Staatskanzlei
- Thema der Förderung
- Kultur und Kunst
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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