Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren mit einem Zuschuss. Gefördert werden die laufende Programmarbeit, Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen. Pro Förderjahr sind bis zu 350.000 Euro möglich. Der Antrag muss bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres gestellt werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Die Förderung soll kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit vor Ort stärken. Das Vorhaben muss ohne die Landesförderung nicht oder nicht im nötigen Umfang möglich sein. Bei manchen Maßnahmen ist auch eine Beteiligung der Kommune nötig. Es gibt klare Vorgaben dazu, welche Vorhaben unterstützt werden können.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in Baden-Württemberg. Sie richtet sich an gemeinnützige Träger in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft. Auch Kommunen oder Dritte können bei Baumaßnahmen unter bestimmten Bedingungen beteiligt sein. Besonders passend ist die Förderung für Einrichtungen mit regelmäßigem, spartenübergreifendem Programm und eigener kultureller Arbeit.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Förderjahres
- Ansprechpunkt
- Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- mindestens dreijährige Tätigkeit in Baden-Württemberg
- regelmäßiges, spartenübergreifendes und öffentliches Programm mit Eigenveranstaltungen
- gemeinnützige Tätigkeit
- finanzielle Förderung durch Gemeinde oder Landkreis aus dem Kulturhaushalt
- bei soziokulturellen Projekten: zeitlich befristete künstlerische und kulturelle Aktivitäten
- kommunale Beteiligung an der Maßnahme
- Vorhaben ohne Landeszuwendung nicht oder nicht im nötigen Umfang umsetzbar
- mögliche Ausschlusskriterien
- fehlende vollständige Antragsunterlagen bis zum Stichtag
- fehlende gemeinnützige Trägerschaft, soweit sie verlangt wird
- keine ausreichende kommunale Beteiligung, wenn sie erforderlich ist
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Kultur, Medien und Sport
- Infrastruktur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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