Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen im Katastrophenschutz. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Ausbildungen, Übungen, die Unterhaltung von Katastrophenschutzfahrzeugen und bestimmte investive Maßnahmen. Auch die Förderung von Hilfeleistungsorganisationen auf Landesebene ist möglich.
Die Förderung kann je nach Vorhaben unterschiedlich hoch sein. Für Ausbildungen von Helferinnen und Helfern sowie für Übungen sind bis zu 50 Prozent möglich. Für die Ausbildung von Führungskräften sind bis zu 100 Prozent möglich. Für die Unterhaltung von Fahrzeugen sind bis zu 50 Prozent möglich. Bei investiven Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte sind 50 bis 90 Prozent möglich, im Einzelfall auch bis zu 100 Prozent.
Anträge müssen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport gestellt werden. Es gibt unterschiedliche Fristen je nach Vorhaben. Für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen gilt meist der 30. Juni des laufenden Jahres. Für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen gilt meist der 28. Februar des laufenden Jahres.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kreise, kreisfreie Städte und die Gemeinde Helgoland in Schleswig-Holstein. Auch Landesverbände von Hilfeleistungsorganisationen können sie nutzen. Sie passt für Träger, die ihre Ausstattung, Ausbildung oder Einsatzfähigkeit im Katastrophenschutz verbessern wollen. Besonders wichtig ist sie für Organisationen, die regelmäßig im Katastrophenschutz mitwirken.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen: bis zum 30. Juni des laufenden Jahres
- Für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen: bis zum 28. Februar des laufenden Jahres
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahmen zur Ausbildung von Führungskräften, Helferinnen und Helfern sowie für Übungen
- Unterhaltung von Katastrophenschutzfahrzeugen
- Investive Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte zur Komplettierung oder zum Ersatz der standardisierten Ausstattung
- Fachspezifische Ausrüstung der Einheiten des Katastrophenschutzes
- Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen auf Landesebene
- mögliche Ausschlusskriterien
- Die geltenden Ausbildungsvorschriften und genehmigten Ausbildungspläne werden nicht eingehalten
- Beschaffungsvorhaben werden nicht vor der Auftragsvergabe mit der Bewilligungsstelle abgestimmt
- Beschaffungen entsprechen nicht dem landesweiten Ausstattungskonzept oder der aktuellen Schwerpunktbildung
- Die Mitwirkung der Hilfeleistungsorganisation ist nicht allgemein anerkannt
- Es werden nicht mindestens 50 Einsatzkräfte oder mindestens 3 Einheiten im Katastrophenschutzdienst in Schleswig-Holstein bereitgestellt
- Die Hilfszüge beteiligen sich nicht regelmäßig an Übungen des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzes
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Thema der Förderung
- Maßnahmen im Katastrophenschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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