Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hessen fördert bestimmte Maßnahmen für bessere Verkehrsverhältnisse und eine nachhaltige Mobilität. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unterstützt werden Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr und im kommunalen Straßenbau. Dazu gehören zum Beispiel Straßen, Haltestellen, Mobilitätsstationen, Rad- und Fußwege, Lichtsignalanlagen und digitale Systeme. Auch bestimmte Fahrzeuge und Anlagen können gefördert werden.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Die Maßnahme muss gut geplant sein und wirtschaftlich umgesetzt werden. Außerdem muss es sich um ein abgegrenztes Projekt mit eigenem Verkehrswert handeln. Je nach Vorhaben sind vor der Bewilligung weitere fachrechtliche Zulassungen nötig.
Das Antragsverfahren ist meist zweistufig. Zuerst muss die Maßnahme rechtzeitig angemeldet werden. Für einige Vorhaben gilt ein anderes, einstufiges Verfahren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse und Verkehrsverbünde. Auch Verkehrsunternehmen und andere Träger von Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr oder im kommunalen Straßenbau können sie nutzen. Besonders passend ist sie für Projekte in Hessen, die die Mobilität verbessern oder den Verkehr vor Ort modernisieren sollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anmeldung der Fördermaßnahme spätestens bis zum 31.3. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres
- Ansprechpunkt
- Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
- Für bestimmte Vorhaben: HA Hessen Agentur GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahme muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein
- Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Abgegrenztes Projekt mit eigenem Verkehrswert
- Erforderliche fachrechtliche Zulassungen müssen vor der Bewilligung vorliegen
- Kein Beginn der Maßnahme vor Bestandskraft des Zuwendungsbescheids
- mögliche Ausschlusskriterien
- Beginn der Maßnahme vor Bestandskraft des Zuwendungsbescheids
- Fehlende erforderliche fachrechtliche Zulassungen vor der Bewilligung
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Thema der Förderung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Kommunaler Straßenbau
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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