Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Selbsthilfe-Kontaktstellen mit einem Zuschuss. Gefördert werden vor allem die Beschäftigung von Fachkräften und von Personen im Sekretariat. Die Förderung ist für den Aufbau und den Betrieb von Selbsthilfe-Kontaktstellen gedacht. Der Zuschuss kann bis zu 15.000 Euro betragen.
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Für das folgende Kalenderjahr gilt als Frist der 1. Oktober. Neue Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen den Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Förderbeginn einreichen. Der Antrag geht an die zuständige Bezirksregierung.
Die Förderung ist an klare Bedingungen gebunden. Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen bestimmte Aufgaben erfüllen, zum Beispiel über Selbsthilfegruppen informieren, beraten und vernetzen. Außerdem müssen sie feste Räume, Öffnungszeiten und einen eigenen Telefonanschluss haben. Pro Kreis und kreisfreier Stadt kann nur eine Selbsthilfe-Kontaktstelle gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für freie gemeinnützige Träger, die einer Wohlfahrtsorganisation angehören, sowie für Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Sie passt für Stellen, die eine Selbsthilfe-Kontaktstelle aufbauen oder weiterführen wollen. Besonders wichtig ist sie für Einrichtungen, die Fachkräfte und Sekretariatskräfte dafür beschäftigen möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr
- neue Selbsthilfe-Kontaktstellen: spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn
- Ansprechpunkt
- zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
- Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen bestimmte Aufgaben erfüllen, zum Beispiel informieren, beraten, vermitteln und vernetzen
- mindestens 2 Personen müssen beschäftigt werden
- davon mindestens eine hauptamtliche Fachkraft mit normalerweise Fachhochschul- oder Hochschulabschluss
- zusätzlich eine Sekretariatskraft mit mindestens halber Vollzeitstelle
- eigene, öffentlich zugängliche Räume mit Kennzeichnung als Selbsthilfe-Kontaktstelle
- feste Öffnungszeiten und ein eigener Telefonanschluss
- Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen
- mögliche Ausschlusskriterien
- pro Kreis und kreisfreier Stadt kann nur eine Selbsthilfe-Kontaktstelle gefördert werden
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Selbsthilfe-Kontaktstellen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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