Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen, Brücken und Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulast. Es geht um Neu-, Um- und Ausbau, Instandsetzung, Erneuerung und weitere Maßnahmen an diesen Anlagen. Auch Radverkehrskonzeptionen und die Wegweisung für den Radverkehr können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe hängt vom Vorhaben ab und liegt zwischen 50 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Es gelten Mindestbeträge für die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ein Antrag soll vor dem geplanten Baubeginn gestellt werden. Bei Radverkehrskonzeptionen muss der Antrag vor dem Beginn der Konzeptionierung eingereicht werden. Kreisangehörige Gemeinden reichen den Antrag über das zuständige Landratsamt ein. Zuständig ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Sachsen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse. Das gilt, wenn sie Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind. Sie ist auch sinnvoll, wenn Kommunen Ausgaben nach anderen gesetzlichen Regeln übernehmen müssen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die die Verkehrsverhältnisse verbessern und barrierearm geplant werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor dem geplanten Baubeginn
- bei Radverkehrskonzeptionen vor dem Beginn der Konzeptionierung
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich sein
- Ziele der Raumordnung und Landesplanung müssen berücksichtigt werden
- anerkannte Regeln der Technik müssen beachtet werden
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen eingehalten werden
- Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen müssen berücksichtigt werden
- Anforderungen der Barrierefreiheit müssen weitreichend erfüllt werden
- Maßnahme muss rechtlich gesichert sein
- Vorgaben des Hochwasserschutzkonzepts oder Hochwasserrisikomanagementplans müssen beachtet werden
- selbstständige Radverkehrsanlagen müssen in einer Radverkehrskonzeption vorgesehen sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe im Text
- Anbieter der Förderung
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr
- Thema der Förderung
- Straßenbau
- Brückenbau
- Radverkehrsanlagen
- Verkehrsinfrastruktur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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