Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Niedersachsen fördert den Bau und Ausbau von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr. Dazu gehören auch die Grunderneuerung und Verlegung solcher Anlagen. Ziel ist es, den ÖPNV attraktiver zu machen und die Nutzung zu verbessern.
Gefördert werden unter anderem Baukosten, Planungsleistungen und Ausgaben für den Grunderwerb. Auch Zuwegungen und Verbindungen zwischen wichtigen ÖPNV-Flächen können unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dafür gilt in der Regel der 31. Mai für das Folgejahr. Das Vorhaben muss außerdem bestimmte fachliche und rechtliche Anforderungen erfüllen, zum Beispiel zur Wirtschaftlichkeit und zur Barrierefreiheit.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Kommunen in Niedersachsen sinnvoll, die ÖPNV-Anlagen neu bauen, ausbauen oder erneuern wollen. Auch öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Kommunen können sie nutzen. Für bestimmte Umsteigeanlagen kommen auch juristische Personen des Privatrechts im Mehrheitseigentum von Kommunen infrage. Besonders geeignet ist die Förderung für Vorhaben, die den Umstieg zwischen Bus, Bahn, Stadtbahn, Fahrrad, Auto und Taxi verbessern sollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 31. Mai für das Folgejahr
- Ansprechpunkt
- Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss für den ÖPNV eingesetzt werden
- Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein
- Vorhaben muss mit dem Nahverkehrsplan in Einklang stehen
- Vorhaben muss mit städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein
- Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und wirtschaftlich geplant sein
- Barrierefreiheit muss berücksichtigt werden oder es müssen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren enthalten sein
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antrag nach Beginn des Vorhabens
- fehlende Barrierefreiheit ohne Ausgleichsmaßnahmen
- nicht gesicherte Gesamtfinanzierung
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Thema der Förderung
- Bau und Ausbau von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr
- Grunderneuerung und Verlegung von ÖPNV-Anlagen
- Zuwegungen und Verbindungen zwischen ÖPNV-Funktionsflächen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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