Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Aufbau und die Ausstattung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Es gibt Geld als Zuschuss für Neu- und Erweiterungsbauten, den Erwerb von Gebäuden und die erste Anschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für Bau- oder Erwerbsvorhaben gilt eine Bagatellgrenze von 50.000 Euro. Für Ausstattungsgegenstände gilt eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro.
Anträge sollen bei dem zuständigen Landschaftsverband gestellt werden. Das kann der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sein. Die Förderung soll helfen, mehr Werkstattplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die Werkstätten für Menschen mit Behinderung errichten, erweitern oder ausstatten wollen. Sie richtet sich an gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Wichtig ist auch, dass die geplanten Gebäude oder Gegenstände direkt für den Zweck der Einrichtung genutzt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Landschaftsverband Rheinland
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts
- Anschluss an einen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen
- Gebäude, Gebäudeteile und Einrichtungsgegenstände dienen unmittelbar dem Zweck der Einrichtung
- Bei Baumaßnahmen: Eigentumsrechte am Grundstück oder Erbbaurecht für mindestens 27 Jahre
- Bei Bauabschnitten: Jeder Abschnitt muss für sich funktionsfähig sein
- Bei mobilen Ausstattungsgegenständen: Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsverträge für 5 Jahre
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Angabe
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Errichtung und Ausstattung von Werkstätten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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