Zuschuss

Förderung von Wohnviertel im Wandel

Wenn Sie als Kommune Wohnviertel, die von Entwicklungshemmnissen unterschiedlicher Art betroffen sind, durch Investitionen aufwerten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Kommunen in Nordrhein-Westfalen dabei, Wohnviertel und Stadtteile mit besonderen Problemen zu verbessern. Es geht um Investitionen, die das Wohnumfeld, Grünflächen, öffentliche Räume und wichtige Einrichtungen aufwerten. Die Förderung ist ein Zuschuss und kann für bauliche Maßnahmen genutzt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und nachhaltiger Entwicklung.

Gefördert werden zum Beispiel die Entwicklung von Brach- und Konversionsflächen, neue oder verbesserte Grün- und Freiflächen sowie die Aufwertung von Straßen, Wegen und Plätzen. Auch öffentliche Einrichtungen für Begegnung, Kultur, Soziales, Bildung und Sport können unterstützt werden. Das Verfahren läuft in zwei Schritten: zuerst eine Bewerbung bei der zuständigen Bezirksregierung, danach gegebenenfalls ein Antrag über das EFRE-Online-Portal. Die Einreichungsfristen sind bereits abgelaufen.

Voraussetzung ist, dass die Vorhaben klar abgegrenzt sind, noch nicht begonnen wurden und Teil eines integrierten Handlungskonzepts sind. Außerdem müssen sie zu einem abgegrenzten Gebiet in der Kommune passen und auf einer Analyse der Problemlagen beruhen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die ein Wohnviertel oder einen Stadtteil mit Entwicklungsproblemen aufwerten wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Bezug zu Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und sozialer Infrastruktur. Sie richtet sich an Projekte, die das Gebiet insgesamt verbessern und langfristig stärken sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Die Einreichungsfristen sind abgelaufen.
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
    • Das Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein.
    • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, außer bei Vorplanungen und Marktanalysen.
    • Es muss Teil eines integrierten Handlungskonzepts sein, das vom Rat der Kommune beschlossen wurde.
    • Es muss sich auf ein abgegrenztes Gebiet innerhalb der Kommune beziehen.
    • Es müssen ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein.
    • Die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme muss anhand geeigneter Indikatoren ausgewählt werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bewerbungen sind nicht mehr möglich.
    • Vorhaben, die bereits begonnen wurden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
    • Vorhaben, die nicht klar von anderen staatlich geförderten Vorhaben abgrenzbar sind, sind nicht förderfähig.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Aufwertung von Wohnvierteln, Stadtteilen und öffentlichen Räumen
    • Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
    • Nachhaltige Entwicklung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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