Zuschuss

Forstwirtschaftliche Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL)

Wenn Sie forstwirtschaftliche Vorhaben zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Brandenburg forstwirtschaftliche Vorhaben. Es geht um Maßnahmen, die Wälder und die Kulturlandschaft erhalten und die biologische Vielfalt schützen. Auch eine nachhaltige Bewirtschaftung von bewaldeten Flächen kann gefördert werden.

Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Sie kann zum Beispiel für die Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft genutzt werden. Auch Kosten für Beratungsdienste und Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden können gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Der Antrag muss formgebunden beim Landesbetrieb Forst Brandenburg eingereicht werden. Die Frist endet in der Regel am 15. Februar des laufenden Haushaltsjahres.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von forstwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg und Berlin. Auch anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können profitieren. Ebenso kann sie für Anbieter von Beratungsleistungen interessant sein, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • in der Regel bis zum 15. Februar des laufenden Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesbetrieb Forst Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • forstwirtschaftliche Vorhaben zur Erhaltung von Kulturlandschaft und Wäldern
    • Vorhaben zum Schutz der biologischen Vielfalt
    • nachhaltige Bewirtschaftung bewaldeter Flächen
    • Maßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft
    • Kosten für Beratungsdienste
    • Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden
    • geförderte Fläche liegt in Brandenburg oder Berlin
    • Antragstellende sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Waldfläche oder haben bei Pachtflächen eine schriftliche Einverständniserklärung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • das Land Brandenburg und der Bund sind nicht antragsberechtigt
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Forstwirtschaft
    • Naturschutz
    • nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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