Zuschuss

Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Es gibt Geld als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Projekte, Maßnahmen, Untersuchungen und Studien. Auch Vorhaben zur Gesundheitsförderung, zur Stärkung des Gesundheitswesens und zur Hospiz- und Palliativversorgung können unterstützt werden. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Anträge sind zu festgelegten Terminen möglich und müssen bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, Vereine, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch Landkreise und kreisfreie Städte können je nach Vorhaben antragsberechtigt sein. Das gilt nur, wenn das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchgeführt wird. Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • zu festgelegten Terminen
  • Ansprechpunkt
    • Landesdirektion Sachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben im Freistaat Sachsen
    • je nach Vorhaben antragsberechtigt sind natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts
    • Landkreise und kreisfreie Städte
    • gemeinnützig tätige Vereine und sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
    • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und angeschlossene Organisationen
    • Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.
    • Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V.
    • staatliche Hochschulen und Träger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
    • private, freigemeinnützige und öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Sachsen
  • Thema der Förderung
    • Gesundheit
    • Prävention
    • Beratung
    • Hospiz- und Palliativversorgung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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