Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen innovative Vorhaben in den Bereichen Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung. Gefördert werden Projekte, die umweltschützende, ressourceneffiziente und klimafreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Es geht um Forschung, Entwicklung und Innovation mit Bezug zu Klima- und Umweltschutz. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Besonders wichtig ist, dass die Vorhaben einen klaren Beitrag zur Transformation hin zu einer grünen Wirtschaft leisten. Die Projekte sollen neuartig sein und ein hohes Potenzial für die spätere Anwendung haben. Sie müssen außerdem zu den Zielen des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit passen. In der Regel sollen die Ergebnisse später in marktfähige Produkte oder Lösungen überführt werden.
Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab. Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht. Wenn diese positiv bewertet wird, kann danach der eigentliche Antrag gestellt werden. Die Einreichung erfolgt zu festen Terminen über ein Online-System.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie weitere Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union sitzen und ein passendes Innovationsvorhaben umsetzen wollen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit Kooperationen, vor allem wenn mehrere Partner gemeinsam an technischen Innovationen arbeiten. Große Unternehmen können nur unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, meist nur zusammen mit kleinen oder mittleren Unternehmen. Auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann die Förderung interessant sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 14.10.2024
- Ansprechpunkt
- Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein
- Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, außer bei Vorplanungen und Marktanalysen
- Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden
- Vorhaben muss ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial haben
- Vorhaben muss einen Beitrag zur Transformation in Richtung einer grünen Wirtschaft leisten
- Bei Kooperationen müssen Rechte und Pflichten vertraglich geregelt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden, außer Vorplanungen und Marktanalysen
- Vorhaben, die nicht vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden
- Großunternehmen ohne Kooperation mit kleinen oder mittleren Unternehmen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Umweltwirtschaft
- Circular Economy
- Klimaanpassung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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