Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft Privathaushalten in Berlin, wenn sie ihre Energiekosten für Strom oder Wärme wegen stark gestiegener Preise nicht mehr bezahlen können. Sie kann auch helfen, wenn sonst Schulden entstehen würden oder eine Energiesperre droht oder schon besteht. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt. Das Geld geht direkt an das Energieversorgungsunternehmen oder an einen beauftragten Dienstleister. Es wird nur der Betrag übernommen, der nötig ist, um die Sperre zu verhindern oder zu beenden.
Der Antrag soll gestellt werden, wenn eine Sperre angekündigt wurde oder bereits vorliegt. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört, dass die Energieschulden nicht aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden können. Außerdem darf noch keine Hilfe von anderer Stelle für diese Sperre genutzt worden sein. Es muss auch die Bereitschaft bestehen, eine Energieschulden- oder Energiesparberatung in Berlin zu nutzen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Menschen mit Erstwohnsitz in Berlin gedacht, die wegen hoher Energiekosten in eine finanzielle Notlage geraten sind. Sinnvoll ist sie vor allem für Haushalte, bei denen eine Strom- oder Wärmesperre droht oder schon erfolgt ist. Sie richtet sich an Personen, die ihre Energieschulden nicht selbst aus laufenden Einnahmen bezahlen können. Auch Haushalte mit niedrigem Einkommen können davon profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Erstwohnsitz in Berlin
- Unverschuldete Sperrandrohung oder Sperre
- Energieschulden können nicht aus laufenden Einnahmen gedeckt werden
- Jährliches Haushaltseinkommen liegt unter 280 Prozent der Einkommensgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau
- Keine Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Energiesperre wurde angedroht oder bereits vollzogen
- Noch keine Leistung von anderer Stelle für die Sperre in Anspruch genommen
- Bereitschaft zur Energieschulden- oder Energiesparberatung in Berlin
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine unverschuldete Sperrandrohung oder Sperre
- Einkommen über der genannten Grenze
- Bezug von Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bereits Hilfe von anderer Stelle für die Sperre erhalten
- Anbieter der Förderung
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Thema der Förderung
- Energieschulden und Vermeidung oder Beendigung von Energiesperren für Privathaushalte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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