Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen unterstützt Vorhaben, die die lokale und regionale Identität sowie das Gemeinschaftsgefühl stärken. Gefördert werden Projekte und Initiativen mit Bezug zu Traditionen, Geschichte, Kultur, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie zu Nahrungsmitteln und Produkten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist nötig. Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Der Antrag wird über das Antragsportal bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Sie passt für Vorhaben, die lokal oder regional wirken und die Heimat, Kultur oder Identität stärken. Auch interkommunale Projekte können geeignet sein. Nicht geeignet ist die Förderung für Vorhaben, die eine kommunale Pflichtaufgabe sind.
Kerndaten
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro
- Bei interkommunalen Projekten und Vorhaben auch mit größerem Projektvolumen
- Das Vorhaben stärkt lokale und regionale Identität und Gemeinschaft
- Bezug zu Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten
- Das Projekt wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine kommunale Pflichtaufgabe
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Kultur
- Identität
- Heimat
- lokale und regionale Vorhaben
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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