Zuschuss

Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Maßnahmen planen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen ist eine Förderung für Vorhaben rund um Heimat und Heimatgeschichte. Gefördert werden Projekte mit lokalem und regionalem Bezug. Dazu gehören zum Beispiel Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen und neue Formen der Darstellung von Heimatgeschichte. Auch Wegweiser, Informationstafeln sowie Technik und Mobiliar für Ausstellungen können unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Pro Maßnahme sind bis zu 2.000 Euro möglich. Ein Antrag ist nur für eine Maßnahme pro Jahr möglich. Der Antrag wird über das Antragsportal bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.

Die Förderung soll das Engagement vor Ort stärken. Sie richtet sich an Vorhaben, die Menschen für lokale und regionale Besonderheiten begeistern. Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Es muss bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Außerdem müssen mindestens 2.000 Euro förderfähige Ausgaben vorliegen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Organisationen und Initiativen, die sich mit Heimat und Heimatgeschichte beschäftigen. Auch natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich können antragsberechtigt sein. Das Vorhaben sollte die lokale und regionale Gemeinschaft stärken. Es darf andere Menschen nicht ausgrenzen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben mit Bezug zu Heimat und Heimatgeschichte
    • Lokale und regionale Inhalte
    • Durchführung in Nordrhein-Westfalen
    • Abschluss bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres
    • Mindestens 2.000 Euro förderfähige Ausgaben
    • Keine andere öffentliche Förderung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Andere öffentliche Förderung
    • Vorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen
    • Vorhaben, die nicht bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen werden können
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Heimat und Heimatgeschichte
    • Lokale und regionale Inhalte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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