Zuschuss

Heimat-Werkstatt

Wenn Sie durch geeignete Formate dazu beitragen wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Gestaltung ihrer Heimat austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung „Heimat-Werkstatt“ unterstützt Vorhaben in Nordrhein-Westfalen, bei denen Menschen über die Gestaltung ihrer Heimat ins Gespräch kommen. Gefördert werden Projekte, die Austausch, Diskussion und gemeinsames Arbeiten zu Fragen der lokalen Identität anregen. Das kann zum Beispiel ein Viertel, ein Dorf, eine Gemeinde oder eine Region betreffen.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Maximal sind 10.000 Euro möglich, mindestens 1.000 Euro. Der Antrag wird über ein Antragsportal bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.

Die Ergebnisse des Vorhabens sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das kann zum Beispiel digital, als Aushang oder über eine Medienmitteilung geschehen. Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Es darf keine kommunale Pflichtaufgabe sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Kreise und Gemeinden sowie für private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Sie passt zu Vorhaben, die Menschen zusammenbringen und zum Mitmachen anregen. Besonders geeignet ist sie für Projekte, die auch Menschen einbeziehen, die erst noch für ein Engagement in ihrem Umfeld gewonnen werden sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende können Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen sein
    • Es muss ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess durchgeführt werden
    • Das Vorhaben soll Menschen einbeziehen, die für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert werden sollen
    • Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
    • Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine kommunale Pflichtaufgabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Austausch über die Gestaltung der Heimat
    • Lokale Identität
    • Gemeinschaftsprojekte und Begegnung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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