Zuschuss

Heimat-Zeugnis

Wenn Sie als Kommune, private oder gemeinnützige Organisation Vorhaben umsetzen wollen, durch die lokale und regionale Geschichte der Öffentlichkeit nähergebracht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Vorhaben, die lokale und regionale Geschichte für die Öffentlichkeit sichtbar machen. Gefördert werden Projekte, die Traditionen, besondere Orte oder die Geschichte einer Region aufarbeiten und gut präsentieren. Dabei sollen die Inhalte für Menschen verschiedener Generationen erlebbar sein. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Das Vorhaben soll mit einem guten Konzept umgesetzt werden. Es können bewährte oder neue Methoden genutzt werden. Auch der Präsentationsort kann Teil des Projekts sein. Historische Gebäude, Museen, Plätze oder andere Orte können passend inszeniert werden. Das Projekt soll einen deutlichen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Auch private und gemeinnützige Organisationen können einen Antrag stellen. Geeignet ist die Förderung für Vorhaben, die Geschichte, Traditionen oder besondere Merkmale einer Region öffentlich vermitteln wollen. Wichtig ist, dass das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
    • Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler oder regionaler Geschichte, Traditionen oder Besonderheiten
    • herausragendes Konzept
    • bewährte oder innovative Methoden
    • generationsübergreifende öffentliche Erlebbarkeit
    • Projektvolumen mindestens 100.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Antrag nach Beginn des Vorhabens
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • lokale und regionale Geschichte, Traditionen und identitätsstiftende Besonderheiten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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