Zuschuss

HESSEN HORIZON – Anschubfonds für EU-Forschungsprojekte hessischer Hochschulen

Wenn Sie als hessische Hochschule Maßnahmen entwicklen, um bei Anträgen für EU -Forschungsprogramme erfolgreich zu sein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm HESSEN HORIZON unterstützt hessische Hochschulen dabei, gute Anträge für EU-Forschungsprogramme vorzubereiten. Es geht um Maßnahmen, die den Einstieg in solche Förderanträge erleichtern und die Erfolgschancen verbessern sollen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Gefördert werden Vorhaben, die der Anbahnung von Anträgen für bestimmte EU-Programme dienen. Dazu gehören das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, weitere EU-Programme mit forschungsbezogenen Ausschreibungen, Erasmus+ in den Bereichen Forschung, Innovation und Gründung, forschungsrelevante Projekte in INTERREG sowie das Programm Digitales Europa. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Bedarf im Antrag ab.

Der Antrag soll in der Regel einmal im Jahr gestellt werden, meist zum Jahresende für das folgende Jahr oder zu Beginn des Jahres. Spätestens muss der Antrag bis zum 30.10. eingehen. Eine dauerhafte Förderung ist nicht möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für staatliche hessische Hochschulen, die EU-Forschungsanträge vorbereiten oder verbessern wollen. In besonderen Fällen können auch hessische hochschulübergreifende Promotionszentren sowie Hochschulzusammenschlüsse und Verbünde profitieren. Besonders passend ist die Förderung für Einrichtungen, die ihre Chancen auf erfolgreiche EU-Förderanträge erhöhen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens bis 30.10.
  • Ansprechpunkt
    • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind staatliche hessische Hochschulen
    • in besonderen Fällen auch hessische hochschulübergreifende Promotionszentren
    • sowie hessische Hochschulzusammenschlüsse und Verbünde
    • Maßnahmen müssen der Anbahnung vielversprechender hessischer Anträge zur EU-Forschungsförderung dienen
    • wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel muss gewährleistet sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • dauerhafte Förderung ist ausgeschlossen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Thema der Förderung
    • Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbereitung von EU-Forschungsanträgen hessischer Hochschulen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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