Darlehen

IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie sowie damit verbundener notwendiger Sanierungspflicht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung ist ein Darlehen für den Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie in Hamburg. Es geht um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Immobilie muss beim Kauf bestimmte energetische Anforderungen erfüllen und im Zuge des Erwerbs saniert werden. Nach der Sanierung soll das Gebäude mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen.

Die Förderung kann helfen, Kaufpreis, Kaufnebenkosten sowie Kosten für Modernisierung und Sanierung zu finanzieren. Auch Kosten für Energieberatung und den Energieausweis können berücksichtigt werden. Die Förderung ist zeitlich befristet und ist bis zum 31.12.2026 möglich. Ein Antrag kann über das Online-Portal oder per Post gestellt werden.

Es gibt Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen. Außerdem muss die Förderung an bestimmte Bedingungen zum Haushalt und zur Immobilie geknüpft sein. Eine Bewilligung gibt es nur im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die in Hamburg eine gebrauchte Immobilie kaufen und selbst darin wohnen möchten. Sie richtet sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind. Wichtig ist auch, dass die Immobilie energetisch verbessert werden soll. Geeignet ist die Förderung vor allem für Personen, die die Einkommensgrenzen einhalten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • erstmaliger Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hamburg
    • mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
    • Einhaltung der Einkommensgrenzen
    • Gebäude mit Energieeffizienzklasse D, E, F, G oder H vor der Sanierung
    • nach der Sanierung mindestens Energieeffizienzklasse C
    • natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, unbefristetem Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltsrecht
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • kein erstmaliger Immobilienerwerb
    • keine Selbstnutzung
    • keine Einhaltung der Einkommensgrenzen
    • keine ausreichende energetische Verbesserung
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Wohnungsbau und Modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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