Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dem Förderprogramm „Infrakredit Kommunal“ können kommunale Infrastrukturvorhaben in Bayern finanziert werden. Es handelt sich um ein zinsverbilligtes Darlehen, das von der LfA Förderbank Bayern in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe vergeben wird. Gefördert werden bauliche und andere investive Maßnahmen in mehreren Bereichen, zum Beispiel bei Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gewerbe- und Industrieflächen, Energieeinsparung, Tourismus sowie Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.
Die Förderung kann je nach Vorhaben einen großen Teil der Investitionskosten abdecken. Bei Kreditbeträgen ab 2 Millionen Euro beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent, bei Beträgen unter 2 Millionen Euro bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150 Millionen Euro pro Kalenderjahr und Antragstellerin oder Antragsteller.
Nicht alle Vorhaben sind förderfähig. Das Vorhaben muss in Bayern umgesetzt werden und bestimmte fachliche und rechtliche Vorgaben erfüllen. Außerdem gibt es Ausschlüsse, zum Beispiel für Kassenkredite und für Umschuldungen bereits abgeschlossener und vollständig finanzierter Vorhaben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und ähnliche öffentliche Träger in Bayern, die Infrastruktur bauen, erneuern oder erweitern wollen. Dazu gehören auch bestimmte kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit hohem Investitionsbedarf. Sie ist auch interessant, wenn eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung gesucht wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- LfA Förderbank Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kommunale Infrastrukturinvestitionen in Bayern
- Vorhaben muss innerhalb Bayerns durchgeführt werden
- Bauliche sowie sonstige investive Maßnahmen in den genannten Bereichen
- Vereinbarkeit mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe für den Gebäudesektor
- mögliche Ausschlusskriterien
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller
- Vorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften oder ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe beziehungsweise kommunale Zweckverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben
- Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- Anbieter der Förderung
- LfA Förderbank Bayern
- Thema der Förderung
- Infrastruktur
- Smart Cities & Regionen
- Mobilität
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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