Zuschuss

Inklusion in der Erwachsenenbildung (Inklusionsrichtlinie)

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Bildungseinrichtung für Erwachsene durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Thüringen Maßnahmen, die Bildungseinrichtungen für Erwachsene barrierefreier machen. Gefördert werden zum Beispiel Umbauten im Gebäude, passende Ausstattung, mobile Hilfsmittel und barrierefreie Informationsangebote. Auch die Entwicklung von Konzepten für inklusive Maßnahmen kann gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit gelten bestimmte Grenzen und technische Vorgaben. Der Antrag muss bis zum 31.10. für das folgende Jahr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger anerkannter Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen. Auch Landesorganisationen solcher Träger können einen Antrag stellen. Besonders passend ist sie für Einrichtungen, die ihre Räume, Technik und Informationen besser zugänglich machen wollen. Wichtig ist, dass ein Eigenanteil vorhanden ist und die geförderte Technik dauerhaft ordnungsgemäß betrieben werden kann.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in einer Bildungseinrichtung für Erwachsene
    • Konzeptentwicklung für inklusive investive Maßnahmen
    • Herstellung der Barrierefreiheit bei Gebäuden
    • Anschaffung mobiler Hilfsmittel
    • barrierefreie Informationsvermittlung
    • Eigenanteil an der Finanzierung
    • dauerhafter ordnungsgemäßer Betrieb der geförderten Technik
    • Einhaltung der technischen Baubestimmungen für Barrierefreiheit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
  • Thema der Förderung
    • Inklusion in der Erwachsenenbildung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.