Beteiligung, Darlehen

Innovationsstarter Fonds – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen im Start-Up-Bereich

Wenn Sie in Hamburg ein Startup haben, das nicht älter als 5 Jahre ist, und Sie die Umsetzung innovativer Geschäftsideen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen Risikokapital erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle:

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Innovationsstarter Fonds in Hamburg bietet jungen, innovativen Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, die Möglichkeit, Risikokapital zu erhalten. Die Förderung erfolgt in Form von Beteiligungen oder Darlehen, um die Umsetzung innovativer Geschäftsideen zu unterstützen. Unternehmen können bis zu 1.500.000 EUR erhalten, wobei bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass das Unternehmen nicht börsennotiert ist und keine Gewinne ausgeschüttet hat. Zudem müssen die Forschungs- und Entwicklungskosten in den letzten drei Jahren mindestens 10 Prozent der Betriebsausgaben betragen haben.

Die Förderung richtet sich an Kapitalgesellschaften mit Sitz in Hamburg, die nachweisen können, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen ein gewisses Risiko für Misserfolge tragen. Unternehmen in Schwierigkeiten oder solche, die mit der Landwirtschaft zu tun haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des InnoStarterFonds verfügbar.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für junge Unternehmen in Hamburg, die innovative Ideen entwickeln und umsetzen möchten. Zielgruppe sind insbesondere Startups, die nicht älter als fünf Jahre sind und in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft agieren. Diese Unternehmen sollten in der Lage sein, den Innovationscharakter ihrer Produkte oder Dienstleistungen nachzuweisen und die erforderlichen finanziellen Bedingungen zu erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Team des InnoVentureFonds der Innovationsstarter GmbH
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Unternehmen darf nicht älter als 5 Jahre sein
    • Keine Börsennotierung und keine Gewinnausschüttung
    • Nachweis von Forschungs- und Entwicklungskosten (mindestens 10 % der Betriebsausgaben)
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen in der Landwirtschaft
    • Unternehmen mit Rückforderungsanordnung der EU
  • Anbieter der Förderung: Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
  • Thema der Förderung: Forschung & Innovation (themenoffen)

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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