Zuschuss

Internationale Zusammenarbeit

Wenn Sie Projekte planen, mit denen die internationale Zusammenarbeit und der Europagedanke gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt der Freistaat Sachsen Projekte, die die internationale Zusammenarbeit stärken. Auch der Europagedanke und die gemeinsamen Werte der Europäischen Union sollen damit gefördert werden. Es geht vor allem um Projekte mit Partnern in Sachsen, in Grenzregionen und in anderen Ländern oder Regionen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Begegnungen und Exkursionen. Auch Sprachcamps, Sprachkurse und Informationsmaterial können unterstützt werden. Für bestimmte Projekte der Europe Direct Informationszentren gibt es ebenfalls Förderung. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, aber nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen.

Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden. Für viele Projekte gilt eine Frist bis zum 28. Februar für das laufende Kalenderjahr. Für Europe Direct Informationszentren gilt eine andere Frist. Das Projekt muss außerdem bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel zur Finanzierung und zum Ort der Durchführung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Verbände, Kommunen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Krankenhäuser und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften. Auch Kammern und Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit können für bestimmte Projekte gefördert werden. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit Partnern aus Sachsen, Polen, Tschechien und anderen europäischen oder internationalen Regionen. Sie eignet sich für Projekte, die Austausch, Begegnung und europäische Zusammenarbeit fördern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für viele Projekte: bis 28. Februar für das Kalenderjahr
    • Mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens
    • Für Europe Direct Informationszentren: bis 30. August für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Landesdirektion Sachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekt stärkt internationale Zusammenarbeit und den Europagedanken
    • Projekt dient der interregionalen oder grenzübergreifenden Zusammenarbeit
    • Projekt kann auch bi- oder trinational sein
    • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
    • Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Für gemeinnützige Antragsteller mindestens 5 Prozent Eigenanteil
    • Projekt muss je nach Art an bestimmten Orten stattfinden
    • Bei bi- oder trinationalen Projekten müssen förderfähige Ausgaben über 10.000 Euro liegen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Projekt hat vorrangig kommerziellen Charakter
    • Projekt ist parteipolitisch orientiert
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Staatskanzlei
  • Thema der Förderung
    • Internationale Zusammenarbeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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