Bürgschaft, Darlehen, Garantie

InvestEU (2021–2027)

Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU -Garantie erhalten. Die EU -Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

InvestEU ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027. Es stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll helfen, wirtschaftliche und soziale Krisen besser zu bewältigen. Das Programm unterstützt Investitionen, bei denen Risiken abgesichert werden müssen. Dafür kann unter bestimmten Bedingungen eine EU-Garantie genutzt werden.

InvestEU soll die Wirtschaft in der EU stärken. Wichtige Themen sind Forschung, Innovation, Digitalisierung, nachhaltiges Wachstum und der ökologische Wandel. Auch die Integration der Kapitalmärkte und die Erholung nach der COVID-19-Krise gehören zu den Zielen. Das Programm besteht aus dem InvestEU-Fonds, einer Beratungsplattform und einem Portal.

Wer ein Projekt oder eine Investition plant, kann sich über das InvestEU-Portal informieren und registrieren. Die Förderung läuft je nach Fall über teilnehmende Finanzinstitute oder über den InvestEU-Fonds. Projekte werden von einem unabhängigen Investitionsausschuss geprüft und genehmigt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure, die ein größeres Vorhaben umsetzen wollen. Auch nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen können als Durchführungspartner teilnehmen. Besonders passend ist die Förderung für Projekte mit hoher Bedeutung für Digitalisierung, Innovation, Umwelt und nachhaltiges Wachstum.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Europäische Kommission
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.
    • Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.
    • Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.
    • Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen.
    • Vorhaben müssen von herausragender Bedeutung sein, besonders für den ökologischen und digitalen Wandel, die Anpassungsfähigkeit der Akteure und strategische Wertschöpfungsketten.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein.
    • Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.
  • Anbieter der Förderung
    • Europäische Kommission
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung
    • Infrastruktur
    • Unternehmensfinanzierung
    • Forschung und Innovation
    • Gesundheit und Soziales
    • Umwelt- und Naturschutz
    • Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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