Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland. Es geht um den Erhalt, die Modernisierung und die Weiterentwicklung solcher Einrichtungen. Gefördert werden vor allem bauliche Maßnahmen und Ausstattungen. Dazu zählen zum Beispiel technische, digitale, sicherheitsbezogene oder administrative Anschaffungen. Auch Maßnahmen für kulturelle Vermittlung können gefördert werden.
Wichtig ist, dass die Vorhaben nachhaltig und zukunftsfähig sind. Dabei sollen auch Inklusion, kulturelle Teilhabe, Vielfalt und Gendergerechtigkeit berücksichtigt werden. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Der Bund beteiligt sich bis zu 50 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Länder sollen die übrige Finanzierung mittragen.
Anträge laufen über die jeweils zuständige oberste Landesbehörde. Die Länder reichen ihre priorisierten Vorschläge bis zum 15.11. des Vorjahres ein. Die endgültige Auswahl trifft die Staatsministerin für Kultur und Medien. Die Mittelverteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige und öffentliche Kultureinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Sie passt besonders für Einrichtungen, die eine große kulturelle Bedeutung haben und in ihre Zukunft investieren wollen. Das Vorhaben muss im erheblichen Interesse des Bundes liegen. Es darf noch nicht begonnen worden sein, und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 15.11. des jeweiligen Vorjahres für die Übermittlung der priorisierten Projektvorschläge durch die Länder
- Ansprechpunkt
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- gemeinnützige oder öffentliche Einrichtung mit Sitz in Deutschland
- erhebliches Bundesinteresse am Vorhaben
- nachhaltige Ausrichtung der Investition
- Berücksichtigung von Inklusion, kultureller Teilhabe, Vielfalt und Gendergerechtigkeit
- Gesamtfinanzierung gesichert
- Vorhaben hat vor Antragstellung noch nicht begonnen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Grunderwerb
- Ankauf von beweglichem Kulturgut
- Publikationen
- Eröffnungsfeiern
- laufende Personal- und Sachausgaben einschließlich Folgekosten
- Projekte, deren alleiniger Zweck Planungen und Voruntersuchungen sind
- Anbieter der Förderung
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Thema der Förderung
- Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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