Zuschuss

Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Wenn Sie als kulturelle Einrichtung strukturelle oder personelle Maßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen unterstützt kulturelle Einrichtungen bei Strukturmaßnahmen und damit verbundenen Personalmaßnahmen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann auch Investitionen umfassen, wenn sie dem Ziel der Maßnahme dienen. Gefördert werden Vorhaben, die die Aufgaben, die Organisation oder die Personalstruktur nachhaltig verändern. Es muss sich um ein abgegrenztes Projekt handeln, das zusätzlich zu den normalen Aufgaben kommt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Frist ist spätestens der 15. August für das Folgejahr.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Träger kultureller Einrichtungen in Sachsen gedacht. Auch wirtschaftlich Verpflichtete, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer, können unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt sein. Sinnvoll ist die Förderung für Einrichtungen, die ihre Struktur oder ihr Personal langfristig verändern wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 15. August für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger einer kulturellen Einrichtung nach § 3 Absatz 1 SächsKRG
    • abgegrenztes Projekt
    • zusätzliches Vorhaben
    • Einvernehmen mit dem zuständigen Kulturraum vor Antragstellung
    • schriftliche Bestätigung des Kulturraums
    • angemessene Eigenbeteiligung von Antragsteller, Sitzgemeinde und Kulturraum
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Antrag nach Beginn des Vorhabens
    • fehlendes Einvernehmen mit dem zuständigen Kulturraum
    • fehlende schriftliche Bestätigung des Kulturraums
    • fehlende angemessene Eigenbeteiligung
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Sachsen
    • Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Strukturmaßnahmen und damit verbundene Personalmaßnahmen in kulturellen Einrichtungen
    • Investitionen, wenn sie dem Ziel der Maßnahme dienen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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