Zuschuss

Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen eine praktische Mitarbeit in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten in Entwicklungsländern zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Brandenburg Projekte, bei denen junge Menschen in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten in Entwicklungsländern mitarbeiten. Es geht um praktische Aufenthalte und Begegnungen, die gut vorbereitet und nachbereitet werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden sowohl Auslandsaufenthalte von jungen Menschen aus Brandenburg als auch Rückbegegnungen von jungen Menschen aus Entwicklungsländern in Brandenburg. Die Projekte müssen zwischen 3 und 12 Wochen dauern und eine Vor- und Nachbereitungsphase haben. Für Reise, Vorbereitung und Nachbereitung können feste Beträge übernommen werden.

Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an ein qualifiziertes Programm und an die Mitarbeit bei einer gemeinwohlorientierten Organisation.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Vereine und andere Träger, die solche Jugendbegegnungen planen. Sie passt auch für Einzelpersonen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Besonders geeignet ist sie für Projekte mit jungen Menschen, die praktische Erfahrungen in internationalen Bildungs-, Sozial- oder Jugendprojekten sammeln sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • mindestens 3 Monate vor Reisebeginn
  • Ansprechpunkt
    • Stiftung Nord-Süd-Brücken
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Wochen
    • Vor- und Nachbereitungsphase
    • qualifiziertes Programm
    • Aufenthalt bei einer gemeinwohlorientierten Organisation
    • bei Outgoing-Projekten Wohnsitz in Brandenburg
    • bei Incoming-Projekten Mitarbeit in einem Bildungs-, Jugend- oder Sozialprojekt in Brandenburg
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Land der Begegnung ist kein außereuropäisches Entwicklungsland gemäß DAC-Liste
    • kein qualifiziertes Programm
    • kein Nachweis über den Aufenthalt bei einer gemeinwohlorientierten Organisation
  • Anbieter der Förderung
    • Stiftung Nord-Süd-Brücken
  • Thema der Förderung
    • Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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