Zuschuss

Jurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt kulturelle Filmvorhaben im Bereich Verleih. Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Anträge werden über das Serviceportal der Filmförderungsanstalt eingereicht. Über die Förderung entscheidet nach einer formalen Prüfung eine unabhängige Jury. Der Kinostart darf erst nach der Entscheidung erfolgen.

Für die Antragstellung gibt es feste Termine. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zur jeweiligen Frist eingereicht werden. Anträge, die nach 23:59 Uhr eingehen, werden automatisch der übernächsten Antragsperiode zugeordnet. Die Förderung basiert auf einer Richtlinie des Bundes.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen oder Unternehmen, die kulturelle Filme verleihen möchten. Sie passt besonders zu Vorhaben, bei denen ein geplanter Verleih und ein späterer Kinostart wichtig sind. Auch Projekte, die eine Juryentscheidung abwarten können, kommen dafür in Frage.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 28.04.2026
    • 14.07.2026
    • 29.09.2026
  • Ansprechpunkt
    • Filmförderungsanstalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kulturelles Filmvorhaben im Verleihbereich
    • vollständige Antragsunterlagen fristgerecht über das Serviceportal
    • Kinostart erst nach der Juryentscheidung
  • Anbieter der Förderung
    • Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • Thema der Förderung
    • kulturelle Filmförderung im Verleihbereich

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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