Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur ist ein Darlehen für Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland. Gefördert werden vor allem Netze mit Anschluss direkt in die Wohnung oder ins Haus. Auch Betriebsmittel und Nebenkosten können unter bestimmten Bedingungen mitfinanziert werden. Dazu gehören zum Beispiel passive Netze, aktive Komponenten, der Back-Bone-Ausbau und die Vernetzung mit anderen Infrastrukturen. Auch Rechen- und Datenzentren können gefördert werden, wenn sie mit Glasfaser vernetzt sind oder Teil der Netzinfrastruktur sind.
Die Finanzierung läuft über ein Konsortium. Die KfW kann dabei direkt als Partnerin mitwirken oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Außerdem können die beteiligten Finanzierungspartner auf Wunsch von der KfW refinanziert werden. Die KfW beteiligt sich dabei nach dem Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Der Risikoanteil der KfW kann bis zu 30 Millionen Euro betragen.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Ausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen. Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die in Deutschland Glasfasernetze ausbauen oder damit verbundene Infrastruktur aufbauen wollen. Sie richtet sich auch an Projektgesellschaften und an Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit größerem Finanzierungsbedarf im Bereich digitale Infrastruktur.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund
- Projektgesellschaften unabhängig vom Gesellschafterhintergrund
- Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein
- Die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards müssen erfüllt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben
- Anbieter der Förderung
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Thema der Förderung
- Ausbau von Glasfasernetzen und digitaler Infrastruktur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.