Zuschuss

KLIMOPASS

Wenn Sie als Kommune oder kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

KLIMOPASS ist ein Förderprogramm in Baden-Württemberg. Es unterstützt Kommunen und kleine oder mittlere Unternehmen dabei, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Das Programm hat drei Module. Es fördert zum Beispiel Beratungen, Schulungen, Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Anpassungskonzepte. Auch investive Maßnahmen wie Hitzeschutz an Haltestellen, Trinkwasserspender oder andere Modellprojekte können gefördert werden.

Ein Antrag wird elektronisch bei der L-Bank gestellt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg. Je nach Modul können auch weitere kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen antragsberechtigt sein. Sie passt für Vorhaben, die den Umgang mit Hitze und anderen Folgen des Klimawandels verbessern sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind je nach Modul Kommunen, kommunale Verbände, Stadt- und Landkreise, kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sowie weitere genannte Einrichtungen.
    • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
    • Es ist geplant, mit dem Vorhaben innerhalb der nächsten 12 Monate zu beginnen.
    • Bei investiven Maßnahmen liegt der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich Hitze.
    • Für Kommunen gilt der Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände, außer bei Fördermodul A.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein Beginn der Maßnahme vor dem Zuwendungsbescheid.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Anpassung an den Klimawandel
    • Beratung
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energien
    • Infrastruktur
    • Smart Cities und Regionen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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