Zuschuss

Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen dabei, sich besser an den Klimawandel anzupassen. Gefördert werden Vorhaben, mit denen in der Kommunalverwaltung feste Strukturen für Klimaanpassung aufgebaut werden. Dazu gehören Prozesse, die zu einem Qualitätsmanagement und zu einer Zertifizierung führen können. Auch Modellversuche zur Entwicklung neuer Systeme für Qualitätsmanagement und Zertifizierung können gefördert werden.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. In der Regel werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen. Die Förderung ist auf maximal 55.400 Euro begrenzt. In besonderen Fällen können auch höhere Fördersätze möglich sein.

Für einen Antrag muss das Vorhaben bestimmte fachliche und organisatorische Anforderungen erfüllen. Es muss außerdem noch vor Beginn beantragt werden. Zuständig für den Antrag ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Sie passt für Kommunen, die ihre Verwaltung auf Klimafolgen vorbereiten und dafür klare Abläufe aufbauen wollen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit externer Beratung, fachübergreifender Zusammenarbeit und einem langfristigen Maßnahmenplan. Auch Kommunen, die ein Qualitätsmanagement mit späterer Zertifizierung anstreben, können davon profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bezirksregierung Arnsberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen
    • Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans liegt vor
    • Externe Beratung wird genutzt
    • Fachübergreifendes Team aus relevanten Fachbereichen ist beteiligt
    • Betroffenheit durch Klimafolgen und bisherige Anpassungsaktivitäten werden analysiert und bewertet
    • Maßnahmen werden nach Wirksamkeit und Realisierbarkeit bewertet
    • Maßnahmenkatalog wird erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben
    • Controllingverfahren wird aufgebaut
    • Zertifizierung erfolgt spätestens am Ende der Projektlaufzeit nach höchstens 4 Jahren
    • Konzept wurde vom zuständigen Ministerium positiv beurteilt
    • Externe Beratung wird in einem offenen, diskriminierungsfreien Verfahren ausgewählt
    • Vorhaben hat noch nicht begonnen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben hat bereits begonnen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Klimaanpassung in Kommunalverwaltungen
    • Qualitätsmanagement und Zertifizierung zur Klimafolgenanpassung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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