Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg bietet Zuschüsse für Träger von Kindertagesstätten und Kindertagespflege an, die Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf unterstützen. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, wie Entwicklungsgespräche und spezielle Sprachförderprogramme. Träger können bis zu 2.200 Euro pro Kindergartenjahr erhalten, abhängig von der Anzahl der Kinder in den Fördergruppen. Anträge müssen bis zum 30. November des Förderjahres bei der L-Bank eingereicht werden.
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen, die Kindern mit besonderen sprachlichen Bedürfnissen helfen. Dazu gehören kommunale und freie Träger sowie gemeinnützige Organisationen. Wichtig ist, dass die Erziehungsberechtigten der Teilnahme an den Sprachfördermaßnahmen zustimmen und die Einrichtungen in Baden-Württemberg liegen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Kindertagesstätten und Kindertagespflege, die Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf unterstützen möchten. Zielgruppen sind kommunale und freie Träger sowie gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg tätig sind. Die Förderung hilft dabei, die sprachliche Entwicklung von Kindern zu verbessern, insbesondere für diejenigen, die über die alltägliche Unterstützung hinaus Hilfe benötigen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: 30. November des Förderjahres
- Ansprechpunkt: L-Bank, kolibri@l-bank.de
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Träger muss in Baden-Württemberg sein
- Durchführung von Entwicklungsgesprächen
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen
- Anbieter der Förderung: Land Baden-Württemberg
- Thema der Förderung: Sprachförderung für Kinder mit intensivem Förderbedarf
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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