Zuschuss

Kooperationen im Naturschutz

Wenn Sie die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft oder im kommunalen Bereich übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein fördert Kooperationen im Naturschutz mit einem Zuschuss. Die Förderung hilft bei der Organisation, Koordinierung und Begleitung von Maßnahmen in Naturschutzprojekten. Auch die Entwicklung von Konzepten und die Umsetzung von Maßnahmen können unterstützt werden. Dazu gehören außerdem Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Beratung zu nachhaltiger Landnutzung. Förderfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Personalkosten, Miete und eine Ersteinrichtung der Geschäftsstelle. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die eine regionale Kooperation im Naturschutz leiten. Sie richtet sich an Träger, die Aufgaben einer Lokalen Aktion übernehmen wollen. Auch für Zusammenschlüsse mit Bezug zu Naturschutz, Landwirtschaft oder dem kommunalen Bereich kann sie passend sein. Wichtig ist, dass die Naturschutzarbeit in der Satzung verankert ist und die Zusammenarbeit gut abgestimmt wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Übernahme des Vorsitzes in einem regionalen Zusammenschluss oder einer regionalen Kooperation im Naturschutz
    • Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben einer Lokalen Aktion
    • Verankerung der Umsetzung des Naturschutzes in der Satzung
    • Abstimmung der Aufgaben mit vorhandenen oder geplanten Strukturen
    • Vernetzung und Koordinierung mit vorhandenen Institutionen
    • Dokumentation des Abstimmungsprozesses
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Kooperationen im Naturschutz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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