Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik unterstützt Musikprojekte und Tourneen von Solokünstlerinnen und Solokünstlern, Bands, Ensembles und Musikunternehmen. Es gibt einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die die künstlerische Entwicklung und die professionelle Arbeit im Musikbereich stärken. Die Förderung richtet sich vor allem an Projekte aus der populären Musik, zum Beispiel Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und elektronische Musik.
Gefördert werden zum Beispiel Werkkreation, Proben, Vorproduktionen, Audio- und audiovisuelle Produktionen sowie die Herstellung von Ton- und Bildtonträgern. Auch digitale Veröffentlichungen, Promotion, Marketing und Konzertauftritte im Rahmen von Tourneen können unterstützt werden. Bei Tourneen muss mindestens 60 Prozent der Auftritte in Deutschland stattfinden. Die Antragstellung läuft online.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Über die Anträge entscheidet eine Fachjury auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Nach dem Projekt wird geprüft, ob die Mittel richtig verwendet wurden. Pro Jahr gibt es mehrere Förderrunden, die Fristen werden auf der Website bekanntgegeben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Musikerinnen und Musiker, Bands, Ensembles und Musikunternehmen, die ein professionelles Musikprojekt umsetzen möchten. Sie passt besonders für Vorhaben, die künstlerisch weiterentwickelt werden sollen und auf dem Musikmarkt sichtbarer werden sollen. Auch für Tourneen und Veröffentlichungen kann sie hilfreich sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beteiligten die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Fristen werden auf der Website bekanntgegeben.
- Ansprechpunkt
- Initiative Musik gGmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Professionelles künstlerisches Vorhaben im Musikbereich
- Antrag durch Solokünstlerinnen und Solokünstler, Bands, Ensembles oder zusammen mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft
- Hauptwohnsitz in Deutschland bei den Künstlerinnen und Künstlern oder mindestens bei der Hälfte der Mitglieder von Bands und Ensembles
- Bei Mitantragstellung: registrierter Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum
- Bei Unternehmen möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
- Bei Tourneen: mindestens 60 Prozent der Auftritte in Deutschland
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherten Angaben im Text
- Anbieter der Förderung
- Initiative Musik gGmbH
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Thema der Förderung
- Musikprojekte und Tourneen
- Populäre Musik, zum Beispiel Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und elektronische Musik
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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