Zuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein. Es gibt einen Zuschuss für die Errichtung von Ladepunkten und den dazugehörigen Netzanschluss. Auch die Montage der Ladestation und ein Lastmanagement können gefördert werden. Für besondere Vorhaben mit nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist ebenfalls eine Förderung möglich, wenn das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet.

Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Die Höhe hängt von der Art und Leistung der Ladepunkte ab. In manchen Fällen sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere wirtschaftlich tätige Personen, die Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein aufbauen wollen. Sie richtet sich auch an Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten oder für besondere Projekte mit nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Wichtig ist, dass die Anlage bestimmte technische und betriebliche Anforderungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahmen
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Errichtung der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein
    • Installation und Inbetriebnahme durch einen qualifizierten Fachbetrieb
    • Betrieb zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien
    • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung
    • bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur meist 24/7-Zugänglichkeit
    • bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Leasing von Ladeinfrastruktur
    • Ladevorrichtungen in Eigenbau oder als Prototypen
    • Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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