Zuschuss

Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft Menschen, Unternehmen und Kommunen in Baden-Württemberg, wenn sie von schweren Naturereignissen oder Unglücksfällen betroffen sind. Es gibt dafür Zuschüsse, um Schäden zu mindern und wichtige Dinge wieder zu beschaffen oder zu reparieren.

Privatpersonen können Geld für dringend benötigte Gegenstände des täglichen Bedarfs bekommen. Kleine Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft sowie freie Berufe können Unterstützung für Dinge erhalten, die sie für die Fortführung ihres Betriebs brauchen. Kommunen können Landeshilfen bekommen, wenn ihre Infrastruktur oder andere Einrichtungen stark beschädigt wurden.

Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Schadensereignis muss außergewöhnlich, unvorhergesehen und großräumig gewesen sein. Außerdem muss der Gesamtschaden sehr hoch sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen, kleine Unternehmen, Betriebe aus Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe und Kommunen in Baden-Württemberg. Sie richtet sich an Menschen und Organisationen, die durch ein schweres Naturereignis oder einen Unglücksfall große Schäden erlitten haben. Besonders wichtig ist sie, wenn wichtige Gegenstände, Betriebsmittel oder kommunale Einrichtungen ersetzt werden müssen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Landratsamt/Bürgermeisteramt in Baden-Württemberg
    • Baden-Württemberg – Statistisches Landesamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Betroffenheit durch schwere Naturereignisse oder Unglücksfälle
    • außergewöhnliches, unvorhergesehenes, großräumiges und zeitgleich ausgelöstes Ereignis
    • viele stark Betroffene
    • erheblicher Gesamtschaden
    • voraussichtlich über 100 Millionen Euro
    • für Privatpersonen und Unternehmen: Einhaltung der Einkommensgrenzen beziehungsweise Jahresumsatzgrenzen
    • für Kommunen: finanzielle Hilfsbedürftigkeit und unverhältnismäßige Belastung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Schäden, die über ein bestehendes Fachförderprogramm abgewickelt werden können
    • bei Kommunen: innerhalb bestehender Fachförderprogramme nicht förderfähige Kosten
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Hilfe nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen
    • Unterstützung für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
    • Wiederbeschaffung und Wiederaufbau nach Schäden

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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