Zuschuss

Landesprogramm Kitaausbau

Wenn Sie an der Schaffung, dem Erhalt oder der Ausstattung neuer Betreuungsplätze für Kinder in Berlin beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Landesprogramm Kitaausbau unterstützt den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin. Gefördert werden Vorhaben, mit denen neue Betreuungsplätze für Kinder geschaffen, erhalten oder ausgestattet werden. Dazu gehören zum Beispiel Umbauten, Neubauten, Sanierungen und die Erstausstattung von Plätzen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Modernisierung von Kitas können gefördert werden. Ebenso können bereits erlaubte, aber wegen baulicher Probleme nicht nutzbare Plätze wieder aktiviert werden. Für verschiedene Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöhen und Obergrenzen. Anträge müssen schriftlich gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Einrichtungen, die in Berlin neue Kita-Plätze schaffen, bestehende Plätze sichern oder Räume für die Kindertagesbetreuung ausbauen wollen. Sie richtet sich an Organisationen, die solche Vorhaben in Bezirken mit besonderem Bedarf umsetzen. Auch Vorhaben in der Kindertagespflege können dazugehören. Wichtig ist, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und die Plätze die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Starthilfe und Sanierungen: laufend
    • Bauliche Maßnahmen und Aktivierung bereits erlaubter Plätze: vom 1.1. bis zum 31.5. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Bezirksregionen Berlins mit besonderem Bedarf
    • Plätze müssen nach SGB VIII erlaubnisfähig sein
    • Plätze müssen den Rechts- beziehungsweise Bedarfsanspruch in der Kindertagesbetreuung erfüllen
    • Einhaltung der Zweckbindungsfristen
    • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben außerhalb Berlins
    • Vorhaben, die nicht in Bezirksregionen mit besonderem Bedarf liegen
    • Plätze, die nicht erlaubnisfähig sind
    • fehlende Gesamtfinanzierung
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Thema der Förderung
    • Ausbau der Kindertagesbetreuung
    • Schaffung, Erhalt und Ausstattung von Betreuungsplätzen für Kinder

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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