Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Entwicklung von digitalen Spielen und neuen interaktiven Inhalten. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie gilt für Vorhaben in drei Entwicklungsstufen: Konzeptentwicklung, Prototypentwicklung und Produktion. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Antrag wird digital über das Serviceportal des Landes eingereicht. Zuständig ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.
Die Förderung ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021 bis 2027. Sie wird aus Mitteln des Landes, der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Gefördert werden nur Vorhaben, die bestimmte fachliche und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zum Jugendschutz und zur kulturellen oder technischen Innovation.
Die Förderung ist auf einzelne Module begrenzt. Ein Folgeantrag ist erst möglich, wenn das vorherige Modul abgeschlossen ist. Für jedes Modul gibt es eine eigene Höchstgrenze für die Förderung. Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln. Besonders passend ist sie für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Sie eignet sich für Vorhaben mit kreativem, gestalterischem oder technologischem Innovationsgehalt. Auch Unternehmen, die ein Spiel für den deutschen Markt mit passender Altersfreigabe entwickeln, können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kleines oder mittleres Unternehmen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Geschäftstätigkeit ist vorrangig auf digitale Spiele oder interaktive Inhalte ausgerichtet
- Vorhaben ist einem der drei Module zuzuordnen
- Folgeanträge erst nach Abschluss des vorherigen Moduls
- Einhaltung des Jugendschutzes
- erwartete Altersfreigabe für den deutschen Markt
- gestalterische, kreative oder technologische Innovation
- Erfüllung der im Kulturtest abgefragten Kriterien
- erwarteter Effekt auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Thema der Förderung
- digitale Spiele
- interaktive Inhalte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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